Wissenswertes zur Hochschule der Finanzen
Das Kuratorium hat die Aufgabe, die Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.
Außerdem die Verbindung zur Verwaltungspraxis und zu anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern und Vorschläge für die weitere Entwicklung der Hochschule für Finanzen zu unterbreiten.
Das Kuratorium nimmt außerdem den Jahresbericht des Direktors entgegen.
Zusammensetzung des Kuratoriums:
Mitglieder sind:
- der/die Finanzminister(in)
- der Direktor der Hochschule
- sonstige Personen des öffentlichen Lebens
- sowie je ein Vertreter der Studenten- und Dozentenschaft
Der Rat berät über die wichtigsten Angelegenheiten der Hochschule für Finanzen und kann insoweit Stellungnahmen abgeben und Vorschläge unterbreiten.
Er beschließt die Satzung der Hochschule und die Studienpläne.
Der Rat ist zu hören zu
- Fragen des Lehr- und Studienbetriebes von grundsätzlicher Bedeutung
- den Entwürfen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes
- den Entwürfen der Rahmenrichtlinien für die berufspraktischen Studienzeiten
- dem Haushaltsvoranschlag
- der Einrichtung und Aufhebung von Fachbereichen
Der Rat hat die Aufgabe, den Direktor der Hochschule zu unterstützen und zu beraten.
Zusammensetzung des Rates:
Er setzt sich aus gewählten Studenten, Dozenten, einem/r sonstigen hauptberuflichen Mitarbeiter/in, sowie dem Direktor der Schule zusammen.
Das Verwaltungsfachhochschulgesetz sieht vor, dass eine Studentenvertretung zur Förderung der sozialen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studenten gebildet werden kann. Die Organisation der Studentenvertretung an der Hochschule für Finanzen (HFin) in Edenkoben kann der Satzung vom 05.02.1985 entnommen werden.
Studentenvertetung, das sind die Lehrsaalsprecher, die studentischen Mitglieder im Rat und im Kuratorium der HFin und die Sprecher an den Unterrichtsfinanzämtern. Lehrsaalsprecher und ihre Stellvertreter werden zu Beginn eines jeden fachtheoretischen Studienabschnittes gewählt.
Daneben wird jeweils zu Beginn der berufspraktischen Studienzeit an jedem Unterrichtsfinanzamt ein Sprecher gewählt, der die Studiengruppe während dieser Ausbildungsphase vertritt.
Organe der Studentenvertretung sind:
Der Vorstand
Jedes Mitglied des Vorstandes kann die Studentenvertretung gegenüber der Fachhochschule und deren Organe vertreten.
Die Vollversammlung
Die Vollversammlung besteht aus den an der HFin und an den Ausbildungsfinanzämtern befindlichen Mitgliedern der Studentenverterter. Sie tritt zweimal jährlich zum Zweck der Vorstandswahl zusammen.
Die Teilversammlung
Eine Teilversammlung besteht aus den an der HFin befindlichen Mitgliedern der Vollversammlung. Sie kann zur Beschlussfassung über Fragen, die an der HFin befindlichen Studenten betreffen, einberufen werden.
Zur Unterstützung des Vorstandes und der Studentenvertetung eingesetzte Personen und Ausschüsse
Versammlungen der Studentenvertretung
Die Versammlungen der Studentenvertretung sind grundsätzlich hochschulöffentlich. Protokolle der Versammlung, Berichte des Vorstandes u. ä. sind allen Studenten über die Mitglieder der Studentenvertretung bekannt zu geben. Die Mitglieder sind verpflichtet Anregungen an die Studenten weiterzuleiten.